Kinderpsychotherapie
Die Kosten für eine Kindertherapie in unserer Praxis können vom Jugendamt übernommen werden. Über das KINDER- und JUGEND-HILFE-GESETZ (KJHG) kann eine Kinderpsychotherapie eingeleitet werden, die über die Behandlung Ihres Kindes hinaus eine intensive Beratung für Eltern, Lehrer und weitere Bezugspersonen ermöglicht.

Nutzen Sie hierzu ein Erstgepräch und unsere Beratung.

Psychotherapeutische Krankenbehandlungen werden über Ihre Krankenkasse oder privat abgerechnet.